Downloads zum Vereins- und Verbandsservice

In unserem Downloadbereich stellen wir Vereins- und Verbandsvertretern für die Praxis nützliche Broschüren, Tipps und Mustervorlagen zur Verfügung. Dieser Servicebereich wird regelmäßig erweitert beziehungsweise aktualisiert.

Gerne greifen wir Anregungen aus den Vereinen und Verbänden auf und ergänzen die Dokumente zu Themen, die wir noch nicht berücksichtigt haben. Sendet Eure Themenvorschläge an
 

Mustervorlagen für Ehrenämtler

Mustervorlage: Ehrenamtsvertrag (Ehrenamtspauschale), nebenberuflich i.S.v. § 3 Nr. 26 EStG
Dieser Vertrag gilt nur für ehrenamtliche Tätigkeit (nebenberufliche Tätigkeit), bei denen der Verein wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist, und lediglich eine Vergütung in Höhe der sogenannten Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG (also derzeit max. 840 Euro pro Jahr) vom Verein an den/die ehrenamtliche/n Mitarbeiter/in geleistet wird. Hier auch als Word-Datei.

Mustervorlage: Erklärung Ehrenamtsvertrag (Ehrenamtspauschale)
Nutzen Sie diese Vorlage, falls Sie einen oder mehrere ehrenamtliche Tätigen eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26 EStG von derzeit 840 Euro jährlich zahlen. Hier auch als Word-Datei.

Mustervorlagen für Übungsleiter

Mustervorlage: Übungsleitervertrag, nebenberuflich i.S.v. § 3 Nr. 26 EStG
Dieser Vertrag gilt nur für Übungsleiterverhältnisse, bei denen der Verein wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist, der Übungsleiter nicht mehr als 14 Stunden pro Woche die Leistung für den Verein erbringt (Nebenberuflichkeit) und lediglich eine Vergütung in Höhe der sogenannten Übungsleiterpauschale gem. § 3 Nr. 26 EStG (also max. 3.000 Euro pro Jahr) vom Verein an den Übungsleiter geleistet wird. Hier auch als Word-Datei.

Mustervorlage: Erklärung Übungsleiterpauschale
Nutzen Sie diese Vorlage, falls Sie einen oder mehrere angestellte Übungsleiter beschäftigen, die Sie im Rahmen der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei bis zu 3.000 Euro jährlich vergüten, bis zu welchem Betrag Sie die Vergütung steuerfrei behandeln dürfen. Hier auch als Word-Datei.

Broschüre "Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls"

Nach § 5 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages (RBStV) ist im nicht privaten Bereich für jede Betriebsstätte von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Die Höhe des zu leistenden Rundfunkbeitrags bemisst sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten und beträgt für eine Betriebsstätte zum Beispiel mit keinem oder bis acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigte Vereine, Verbände und Stiftungen.

Allerdings ist für Betriebsstätten der in das Vereinsregister eingetragenen gemeinnützigen Vereine und für staatlich anerkannte Stiftungen in jedem Fall höchstens ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu entrichten (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 RBStV). Beitragsfrei sind jedoch (alle) Vereine, Verbände und Stiftungen insoweit, als ein Rundfunkbeitrag nicht zu entrichten ist für Betriebsstätten in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (§ 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV).

Fit für den Verein - Das Handbuch der Union Stiftung für Vereine

Entdecke den ultimativen Ratgeber für Dein Vereinsleben im Saarland. Mit dem kostenlosen Handbuch „Fit für den Verein“ von der Union-Stiftung erhältst Du wertvolles Wissen und praktische Tipps zu Themen wie Vereinsrecht, Öffentlichkeitsarbeit, und Veranstaltungsplanung – unerlässlich für jedes erfolgreiche Vereinsmanagement (Auflage 2024).

Steuerratgeber für Vereine - Ministerium für Finanzen und Europa

Um die Vereinsarbeit generell zu erleichtern und die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen in ihrer Arbeit zu unterstützen, sind die komplexen steuerlichen Zusammenhänge im „Steuerratgeber für Vereine“ zusammengefasst und aufbereitet worden (Neuauflage 2021).

Attraktives Ehrenamt im Sport - DOSB

Erfolgsgeschichten und Methoden für eine effektive Vorstandsförderung im Sportverein. Die vorliegende Broschüre „Attraktives Ehrenamt im Sport“ soll das Rad nicht neu erfinden: Der DOSB möchte mit dieser Broschüre durch praktische Erfolgsbeispiele einen Mehrwert für Verantwortliche in Sportvereinen bieten.

Ehrenamt & Freiwilliges Engagement im Sport - DOSB

Mit der vorliegenden Broschüre ist das Ziel verbunden, die Bedeutung des Engagements im Sport für die Gesellschaft aufzuzeigen sowie einen Einblick in die vielfältigen Leistungen der Engagierten und neue Impulse für Engagementförderung zu geben.

Mustervorlage: Sportpolitische Erklärung für die Vereinssatzung

Anstelle in einer dem Satzungstext vorangestellten Präambel können die allgemeinverbindlichen Grundsätze eines Vereins zu den Themen "Schutz vor Gewalt, Doping und Gleichberechtigung" auch im Satzungstext selbst verankert werden. Diese Verankerung im Satzungstext führt insbesondere dazu, dass die dort festgelegten Grundsätze nicht nur bei der Auslegung von Satzungsvorschriften helfen, sondern als "echter" Satzungsbestandteil gelten.

Mustervorlage: Protokoll über die Gründung des Vereins
Vorlage zur möglichen Formulierung eines Gründungsprotokolls mit den hierbei wichtigen Inhalten. Hier auch als Word-Datei.

Mustervorlage: Erstanmeldung zum Vereinsregister
Vorlage der möglichen Formulierung eines Antrags auf Eintragung des Vereins in das Vereinsregister. Hier auch als Word-Datei.

Mustervorlage: Antrag auf Erteilung einer Steuernummer und Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO
Vorlage zur möglichen Formulierung eines formlosen Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit und Erteilung einer Steuernummer. Hier auch als Word-Datei.

Leitfaden Vereinsfusion und -verschmelzung

Der Vereinssport wandelt sich. Ein aktuelles Phänomen ist die Zunahme von Kooperationen bis hin zu Fusionen und Verschmelzungen. Mit diesem Leitfaden bieten wir Vereinen eine Hilfestellung, die mit dem Gedanken spielen, zu fusionieren oder zu verschmelzen.

Der Leitfaden verfolgt das Ziel, eine Orientierung zu bieten und soll den Vereinsverantwortlichen helfen, Fusions- und Verschmelzungsprozesse zu überblicken. Dementsprechend werden die Aspekte verständlich, jedoch nicht in aller Tiefe behandelt und es ist unerlässlich, sich zu einzelnen Fragen weitergehend zu informieren. Für den Fall, dass man eine Fusion / Verschmelzung tatsächlich anstrebt, ist es notwendig, sich anwaltlich und ggf. steuerrechtlich beraten zu lassen.

Kurzinformation zur Sportversicherung aller Sportvereine

Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im LSVS sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Landessportverbandes für das Saarland. Diese Kurzinformation zur Sportversicherung ist ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und bietet einen ersten Überblick über den Versicherungsschutz.

Servicehinweis: Wichtige Zusatzversicherungen für Ihren Verein

Über den allgemeinen Versicherungsschutz, den jeder Mitgliedsverein im LSVS automatisch erhält, bietet die ARAG auch sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Im Servicehinweis finden Sie eine Auflistung verschiedener Zusatzversicherungen (KFZ-Zusatzversicherung, Nichtmitgliederversicherung, Cyberschutz für Sportvereine usw.).

Weitere Informationen zum Sportversicherungsbüro der ARAG findet Ihr auf der Homepage der ARAG-Versicherung. Dort können Sportvereine auch Beratungstermine bei sich vor Ort, per Telefon oder digital vereinbaren.