Hinweisgeberportal

Sport steht für Fair Play, das Einhalten von Regeln und fairem Wettbewerb - Begriffe, die auch eine gute Verbandsführung kennzeichnen. Für den Erhalt dieser Werte und zur Verhinderung von Regelverstößen beziehungsweise Gesetzesverletzungen hat der organisierte Sport unterschiedliche präventive Maßnahmen eingeführt. Indem Sie frühzeitig Missstände melden, helfen Sie uns, mögliche Schäden im Zusammenhang mit dem Betrieb auf dem SPORTCAMPUS SAAR und im LSVS abzuwenden. 

Der DOSB hat eine zentrale Hinweisgeberstelle und eine Ad-hoc-Ethik-Kommission geschaffen, die alles Landesverbände als unabhängige Meldestelle nutzen können. Im Zentrum steht dabei immer die hinweisgebende Person, der es so einfach wie möglich gemacht werden soll, Meldungen und Hinweise diskret und sicher abzugeben.

Der Hinweisgeber-Service wird von einem externen Dienstleister im Auftrag des DOSB erbracht. Die gemeldeten Missstände werden umfassend analysiert und aufgeklärt. Maßnahmen zur Prävention zukünftiger Verstöße werden erarbeitet und in unser Compliance-System implementiert

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Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz schützt sogenannte „Whistleblower“ (Hinweisgeber) vor möglichen Repressalien im Unternehmen. Ziel ist, unternehmensinterne Missstände möglichst schnell aufzudecken und zu beseitigen.

    Folgende Personen/Gruppen eines Verbandes, der sich der Zentralen Hinweisstelle angeschlossen hat, können eine Meldung vornehmen:

    • Mitarbeitende (hauptamtliche, ehrenamtliche oder Honorarkräfte)
    • Mitglieder
    • Athlet*innen
    • weitere Stakeholder des Verbandes
    • sowie außenstehende Dritte 

    Hinweisgebende Personen können sich mit Meldungen zu möglichen Rechts-, Compliance- bzw. Integritäts-Verstößen durch Mitarbeitende (haupt-, ehrenamtlich oder Honorarkräfte) - den LSVS und SPORTCAMPUS SAAR betreffend  - an die Zentrale Hinweisstelle wenden. 

    Beispiele für Verstöße:

    • Steuerhinterziehung, Bestechung, Korruption
    • Diskriminierung, sexuelle Belästigung
    • Gesundheit, Sicherheit, Umwelt
    • Datenschutz, Netz-und Informationssicherheit
    • Diebstahl
    • Allgemeine Gesetzesverstöße

    Ihre Meldung sollte zum Beispiel Informationen zu folgenden Fragen beinhalten:

    • Wann und wo ereignete sich der Sachverhalt?
    • Welche Personen sind möglicherweise an diesem Sachverhalt beteiligt?
    • Hat sonst jemand vom Sachverhalt Kennnis erlangt?

    Die Zentrale Hinweisstelle des DOSB wird durch die Kanzlei HEUKING • VON COELLN Rechtsanwälte besetzt.

    Gemeldet werden kann über

    • eine verschlüsselte Kommunikation per E-Mail
    • eine internetbasiertes Meldesystem 
    • eine postalische Meldung 

    Weitere Informationen zur Kanzlei, den Ansprechpersonen sowie dem Ablauf der Meldung mit den entsprechenden Kontaktdaten

     

    Warum sollte ich Fehlverhalten melden?
    Um den LSVS in seinem Bestreben zu stärken, als verlässliches, integeres und rechtskonform handelndes Unternehmen aufzutreten, das mit seinen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten respekt- und vertrauensvoll umgeht und dadurch faire, sichere und integre Arbeitsplätze gewährleistet. Fehlverhalten kann einen negativen Effekt auf die Arbeitsumgebung und Reputation haben. Durch das Melden von Fehlverhalten können Sie mithelfen, z.B. durch Aufdeckung von Betrugsfällen monetären Schäden vorzubeugen und den Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld erhalten.

    Was ist,  wenn ich einen Verdacht habe, mir aber nicht sicher bin?
    Die meisten gemeldeten Fälle werden durch die Meldung ehrlicher Menschen aufgedeckt, die sich anfangs hinsichtlich der Faktenlage nicht ganz sicher waren. Es wird nicht von Ihnen erwartet, dass Sie jedes Detail kennen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie darüber berichten, was Sie wissen.

    Werde ich nach der Meldung eines Vorfalls in irgendeiner Weise involviert sein?
    Nach Abgabe Ihrer Meldung müssen Sie sich nicht weiter damit befassen. Wenn Sie jedoch neue oder zusätzliche Informationen haben oder Änderungen an Ihrer ursprünglichen Meldung vornehmen wollen, dann können Sie sich erneut mit dem Hinweisgeber-Service in Verbindung setzen.

    Bekomme ich eine Belohnung für die Meldung von Fehlverhalten?
    Nein.

    Wie oft kann ich den Hinweisgeber-Service des LSVS kontaktieren?
    Sie können den Hinweisgeber-Service des LSVS so oft, wie Sie möchten bzw. wie Sie es für erforderlich halten, kontaktieren.

    Werden Strafverfolgungsbehörden über Meldungen informiert?
    Im Einzelfall können im Rahmen der Untersuchungen auch die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden durch den LSVS informiert werden. 

    Wird es nach der Meldung zu einem Untersuchungsverfahren kommen?
    Ob es zu einer Untersuchung kommt oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. von den bereitgestellten Informationen, den Details, der Dokumentation des Vorgangs. Der LSVS entscheidet nach Erhalt der Meldung über die erforderlichen Maßnahmen.

    Welche personenbezogenen Daten sammelt die Hinweisgeberstelle des DOSB über mich und andere?

    Sie können Ihre Meldung oder Frage unter Angabe Ihrer Personalien(Vorname/ Name, Telefonnummer und eventuell E-Mail-Adresse) oder anonym einreichen. 
    Über an dem Sachverhalt beteiltigte Personen werden Name, Position und Organisation abgefragt.

    Was passiert, wenn ich vorsätzlich eine Falschmeldung abgebe?
    Hinweisgeber, denen nachgewiesen wird, dass sie wissentlich falsche Informationen gemeldet und offengelegt haben, können sanktioniert werden. Dann kann der Hinweisgeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung entstanden ist (§ 38 HinSchG).

     

    Welche Quellen und Daten nutzen wir?
    Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen des Hinweisgebersystems von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir ggf. von sonstigen Dritten zulässigerweise erhalten.

    Relevante personenbezogene Daten können z.B. sein: Name, Vorname, Anschrift, Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) sowie sonstige personenbezogene Daten, die im Rahmen von Hinweisen über Risiken oder Fehlverhalten mitgeteilt werden.
    Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen

    Ziel des Hinweisgebersystems des LSVS ist, Ihnen einen Kommunikationskanal für Compliance-Meldungen zur Verfügung zu stellen und sicherzustellen, dass Ihr Hinweis einen strukturierten und vertraulichen Bearbeitungsprozess durchläuft.
    Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sensible personenbezogene Daten i.S.v. Art. 9 DS-GVO verarbeitet werden.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung der sich aus dem  Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für den LSVS ergebenden Pflichten.

    In Fällen, in denen Beschäftigtendaten als Aufdeckungs- und Folgemaßnahmen für die Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO i.V.m. § 26 BDSG.

    Datenverarbeitung im Rahmen der Interessenabwägung
    Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten, wie z.B. in den folgenden Fällen:
    •    Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und
    •    Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten.

    Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung
    Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, beruht die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Basis Ihrer Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

    Vorliegen eines öffentlichen Interesses
    Sofern im Einzelfall ein Vorliegen eines öffentlichen Interesses ermittelt wird, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. den Pflichten aus dem HinSchG.

    Wer bekommt Ihre Daten?
    Die interne Meldestelle wird von einem externen Dienstleister betreut. 

    Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. öffentliche Stellen und Institutionen bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sein. In diesem Zusammenhang ist auch eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden möglich.

    Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
    Soweit erforderlich, speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens.
    Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung ergeben.

    Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
    Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR) ist nicht geplant und nicht beabsichtigt.

    Welche Datenschutzrechte haben Sie?
    Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von den Rechten der betroffenen Person nach DSGVO und BDSG Gebrauch machen.

    Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
    Wir nutzen grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

    Weitere Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. 
     

    1.    Alle Mitarbeitenden des LSVS, Sportreibende, Trainingspersonal unsere Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Dienstleister etc.) und sonstige Dritte sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
    2.    Unser Hinweisgeber-Service wird die über Ihren E-Mail-Versand kommunizierten persönlichen Kontaktdaten vertraulich behandeln. 
    3.    Ihre Identität wird grundsätzlich vertraulich behandelt, auch gegenüber den zuständigen Abteilungen und internen Stellen. Ausnahmen von der Vertraulichkeit können bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten.
    4.    Sie haben keine Form der Vergeltung oder nachteiliges Verhalten gegen Ihre Person zu befürchten, wenn Sie im guten Glauben auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben oder interne Richtlinien hingewiesen haben.
    5.    Lediglich der Hinweisgeber-Service erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Nichtbefugte Dritte erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
    6.    Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen ist Abstand zu nehmen, weil dies u.U. eine Strafbarkeit für den Hinweisgeber begründen kann. In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung oder Aussage dritter Personen.
    7.    Nach Eingang Ihrer Meldung wird der Hinweis bearbeitet und der Hinweisgeber-Beauftragte wird Ihnen innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Fristen Rückmeldung geben (Rückfragen, bereits ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen - wie etwa interne Nachforschungen oder Ermittlungen). 
    8.    Sollten die von Ihnen eingereichten Informationen für eine Bearbeitung nicht ausreichen, werden Sie ggf. vom Hinweisgeber-Service kontaktiert.
    Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.